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Im Zuge der Aussetzung der Synodenumsetzung ruht auch die Arbeit der im Auftrag des Generalvikars gebildeten Steuerungsgruppen.
Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften und Dekanate bleiben vollumfänglich und mit allen Pflichten erhalten und nehmen weiterhin uneingeschränkt die ihnen gemäß geltender Ordnung zukommenden Aufgaben wahr. In diesem Rahmen obliegt die Weiterarbeit an Synodeninhalten vor allem den Dekanaten.